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Gibt es beim Einsatz von Nutmuttern besondere Anforderungen an die Schrauben?

Bei der Verwendung von Sicherungsmuttern gelten keine besonderen Anforderungen an die Schrauben, sofern die Schrauben den nationalen Normen entsprechen. Die Gewindegenauigkeit der Schraube muss 6 g oder mehr betragen und die Entkohlung der Zahnspitzen sollte im Rahmen der nationalen Norm liegen.
Besonderer Hinweis hier: 6g-Gewindegenauigkeit und Zahnspitzenentkohlung sind keine besonderen Anforderungen, die über die nationale Norm hinausgehen. Häufig verwendete nationale Schraubennormen erfordern vor der Oberflächenbehandlung eine Gewindegenauigkeit von 6 g. Die Entkohlung der Zahnspitzen ist auch in den nationalen mechanischen Leistungsnormen vorgeschrieben. Wir betonen diese beiden Punkte, weil:
A. Wenn der Gewindedurchmesser 6 g überschreitet oder die Zahnspitze entkarbonisiert ist, nimmt die Anti-Lockerungsleistung der Anti-Lockerungsmutter nach dem Anziehen ab und geht in schweren Fällen verloren.
B. Viele Schraubenhersteller und -anwender verwenden bei der Gewindeprüfung ausschließlich Gewindelehrringe. Wenn die Pass- oder Stop-Prüfung qualifiziert ist, gilt der Thread als qualifiziert. Tatsächlich ist dies unvollständig. Denn der Gewindelehrring prüft nur den Flankendurchmesser des Gewindes, nicht den Außendurchmesser des Gewindes. Daher erfordert die Prüfung des Gewindes nicht nur den Durchgangs- und Anschlagring, sondern auch den Messschieber (Mikrometer), um den Außendurchmesser des Gewindes zu prüfen. Nur das Gewinde mit Durchgangs- und Anschlagringlehrenprüfung und gleichzeitiger Prüfung des großen Durchmessers ist ein qualifiziertes Gewinde.

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